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BVerwG, 30.06.1969 - VIII B 114.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG München, 06.10.1966 - 4130/66
- BVerwG, 30.06.1969 - VIII B 114.67
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.05.1965 - VII C 186.64
Ablehnung der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verschweigens eines für die …
Auszug aus BVerwG, 30.06.1969 - VIII B 114.67
In dem von der Beklagten bezeichneten Urteil BVerwGE 21, 140 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, die Wehrbehörde handele nicht rechtswidrig, wenn sie in Ausübung des ihr obliegenden Ermessens die Zurückstellung ablehne, weil es der Wehrpflichtige unter Verstoß gegen seine Pflichten aus der Wehrüberwachung unterlassen habe, dem Kreiswehrersatzamt rechtzeitig den Wegfall der Voraussetzungen einer Zurückstellung oder den Beginn derjenigen neuen Ausbildung zu melden, für die er die Zurückstellung vom Wehrdienst begehrt.Die genannte Entscheidung BVerwGE 21, 140 steht zwar im Zusammenhang mit der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht abschließend geklärten und deshalb der weiteren Prüfung bedürftigen allgemeineren Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bei der wehrbehördlichen Entscheidung nachteilige Folgerungen für den Wehrpflichtigen daraus gezogen werden dürfen, daß er tatsächliche Verhältnisse, auf die er sich später zur Geltendmachung einer Wehrdienstausnahme beruft, pflichtwidrig verschwiegen oder in Vorhersehbarkeit der alsbald zu erwartenden Einberufung durch ein von ihm zu vertretendes Verhalten erst herbeigeführt hat.